Allgemeine Vertragsbedingungen von MIHO!

1. Gegenstand des Vertrages (1) Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von MIHO! gemäß dem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. MIHO! erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing für Websites im Internet, sowie sonstige Online-Markeing-Dienstleistungen im weiteren Sinne. Die Dienstleistungen werden, sofern nicht explizit anders vereinbart auf Stundenbasis vergütet. 

(2) MIHO! wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Vom Kunden für die Zusammenarbeit bereitgestellte Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen behandelt MIHO! streng vertraulich. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsinhalte des vorliegenden Vertrags vertraulich zu behandeln. 2. Vertragsdurchführung (1) Basis der Agenturarbeit bildet das Angebot und die im Angebot enthaltenen Positionen, ggf. ergänzt durch das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage. 

(3) MIHO! erstellt intern regelmäßig Aufgabenlisten mit den wichtigsten Maßnahmen der nächsten Monate. Diese Aufgabenlisten sind für die weitere Bearbeitung von Projekten maßgebend. Der Kunde erhält auf Wunsch Einblick in die Aufgabenlisten. Der Kunde kann jederzeit schriftlich Änderungswünsche bezgl. Inhalt und Priorisierung der Aufgabenlisten mitteilen. Die Nichteinhaltung von Tätigkeiten und Fristen einer Aufgabenliste begründen kein Recht auf Minderung und kein Recht auf außerordentliche Kündigung. 

(4) MIHO! behält sich vor, die vereinbarten Stunden einer Position eines Angebots auf eine andere Position desselben Angebots zu übertragen, sofern eine Position mehr Stunden erfordert als die andere Position. 

(5) MIHO! behält sich das Recht vor, bezgl. der monatlich vereinbarten Stunden in Vorleistung zu gehen oder zu unterliefern und die Differenz in den Folgemonaten auszugleichen. Die Pflicht des Kunden zur Vergütung der vereinbarten monatlichen Stundenanzahl bleibt davon unberührt, sofern bis zum Ende der Vertragslaufzeit alle vereinbarten Stunden erbracht wurden. 

 (6) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Leistungen werden nach Beauftragung und Zahlungseingang erbracht. Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. 

(7) Sämtliche Leistungen durch MIHO! verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Gewährleistung und Haftung durch MIHO! (1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch MIHO! erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. MIHO! ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt MIHO! von Ansprüchen Dritter frei, wennMIHO! auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch MIHO! beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form per Email, Fax oder Post zu erfolgen. (2) MIHO! haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. MIHO! haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe. (3) MIHO! haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung durch MIHO! wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für MIHO! ergibt. Die Haftung für MIHO! für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von MIHO! nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. (4) Dem Kunden ist bewusst, dass die Aufnahme seiner Websites und Domains in die Suchmaschinen, sowie bestimmte Rankings in den Suchergebnislisten nicht von MIHO! arantiert werden können, da dies einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. Dem Kunden ist bewusst, dass sich die Position seiner Websites in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Im Bereich Suchmaschinenwerbung (Adwords, Werbung bei Bing) kann ebenfalls kein bestimmter Anzeigenrang, bestimmte Klickraten, oder Klickpreise garantiert werden, da diese Faktoren nicht im alleinigen Einflussbereich von MIHO! liegen. 5. Vertragsdauer, Kündigungsfristen Dieser Vertrag tritt durch schriftliche Annahme des zugrundeliegenden Angebots in Kraft. Er wird für die im Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. 7. Datenschutz Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen, Sozialen Medien und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich MIHO!, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen. 

(8.) Referenzen darf MIHO! die von ihr entwickelten Internetprojekte, insbesondere Websites sowie Werbekampagnen angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Die Signierung kann durch einen Hyperlink, der auf MIHO! Website verweist, im Zusammenhang mit einem Hinweis auf die erbrachten Leistungen, im Impressum der Internetseite des Kunden erfolgen. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen MIHO! und dem Kunden ausgeschlossen werden. 

(9.) Leistungen Dritter von MIHO! eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der MIHO!. Der Kunden verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von MIHO! eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von MIHO! weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. 10. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. 

Nürnberg, 23.10.2020